Weitere Infos zu Anlagen
Bei einer Dolmetschanlage gibt es drei Bausteine, welche sich zu einer Anlage zusammen stellen lassen:
1. Die Dolmetscherkabine
Der Arbeitsplatz des Dolmetschers ist mit einer speziellen Technik ausgerüstet. Das sogenannte Dolmetscherpult ist die Schaltzentrale der Dolmetscher. Hier bestimmen sie, welche Sie hören und in
welche Sprache gedolmetscht wird.
Der Aufbau eines solchen Pultes ist durch DIN 56924 festgelegt. In dieser Norm werden auch die Beschaffenheit von ortsfesten und transportablen Kabinen, sowie deren technische Eigenschaften
festgelegt.
2. Die Tontechnik
Damit der Dolmetscher in der schallisolierten Kabine mit dem Ton versorgt werden kann, muß eine besondere Tontechnik vorhanden sein. Diese muß es dem Techniker ermöglichen, jederzeit auf die
einzelnen Mikrofone zugreifen zu können.
Dies geschieht entweder durch besondere Mischpulte oder durch Mikrofonsteuerungseinheiten.
Eine Besonderheit nimmt hier die sogenannte Delegierten- oder Sprechstellenanlage ein. Hier kann pro Teilnehmer der jeweils gewünschte Zustand der Anlage vorprogrammiert werden. Gute
Delegiertenanlagen haben auch die Möglichkeit den Simultanton aus der Dolmetscherkabine an jede einzelne Sprechstelle zu übertragen
3. Die Übertragungstechnik
Der verdolmetschte Ton wird via Infrarot- oder Funkübertragung an die einzelnen Teilnehmer übertragen.
Der Vorteil der Infrarottechnik ist die räumlich begrenzte Ausbreitung des Infrarotlichtes. Störungen in Nebenräumen sind nicht vorhanden.
Ein Nachteil ist störende Einfluß von Fremd- oder Sonnenlicht. Hier sollte dann aus Gründen der Übertragungsqualität auf Funksysteme zurückgegriffen werden.
Eine weitere Übertragungstechnik ist die unter Punkt 2. genannte Delegiertenanlage.
Hier wird drahtgebunden oder drahtlos der Dolmetscherton an die Sprechstellen übertragen.
Bei allen Übertragungstechniken kann der jeweilige Teilnehmer seine Sprache individuell auswählen.